Wasserwirtschaft Headline
Die Grundwasserbenutzung ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Grundwasser ist bei Verwendung für den häuslichen Gebrauch eine grundeigene, bei höheren Entnahmen eine bergfreie, d. h. nicht an ein Grundstück gebundene Ressource. Die Nutzung von Grundwasser darf weder die Qualitäten nachhaltig beeinflussen, noch dürfen Rechte Dritter, z.B. durch Grundwasserabsenkungen eingeschränkt werden.
Wir führen folgende Leistungen durch:
- Erstellen wasserrechtlicher Anzeigen (Bohrung, Brunnen- und Quellenausbau)
- Erstellen wasserrechtlicher Entnahmeanträge einschließlich Umweltverträglichkeitsstudie
- Erstellen bergrechtlicher Anträge bei besonderen Nutzungen (z. B. bei Bohrtiefen > 100 m)
- Erstellen der Unterlagen zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten einschließlich der fachlichen Begründung gemäß DVGW W 101
- Erstellen von Beweissicherungskonzepten für den Gewässerschutz bei Baumaßnahmen einschließlich Gestellung eines Gewässerschutzbeauftragten
Ihre Vorteile
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